Skiverleih Stuhleck

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Ausrüstungsvermietung (Skiverleih)

AGB (PDF-Format)

1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vollinhaltlich vom Vertragspartner, somit dem Mieter, angenommen, abweichende Bedingungen oder Absprachen haben keine Gültigkeit, nur dann, wenn diese schriftlich vom Vermieter, somit Frau Andrea Gatschelhofer, bestätigt wurden. Vertragspartner sind somit der Vermieter einerseits und der Mieter andererseits, wobei bei Kindern unter 18 Jahren die Eltern die Haftung übernehmen, sowie diese Vertragspartner sind oder bei anderen Begleitpersonen dieselben.

2) Vertragsabschluss: Der Mietvertrag erlangt Gültigkeit durch Ausfolgung der Mietgegenstände.

3) Vertragssprache: Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart und erklärt der Mieter mit seiner Unterschrift auch, von dieser ausreichend Kenntnis zu haben, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Ein allfälliger Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Deutsch dient lediglich der Unterstützung des Verständnisses für den Mieter, ändert jedoch nichts an der vereinbarten Vertragssprache.

4) Bindungsanpassung und Nutzungsrecht: Der Mieter wird ausdrücklich auf die Wichtigkeit der richtigen persönlichen Informationen belehrt, insbesondere da diese zur Bindungsanpassung benötigt werden. Aufgrund dieses Umstandes, dass die Bindungen individuell nach den angegebenen Körpermaßen und dem Fahrkönnen angepasst sind, ist eine Übertragung der Mietgegenstände an andere Personen ausdrücklich verboten. Die Mietausrüstung darf somit nur vom angegebenen Mieter genutzt werden. Ein Umtausch auf höherwertige Produkte ist gegen Aufzahlung jederzeit möglich.

5) Kundeneigene Ausrüstung: Der Mieter/Käufer darf eigene Ausrüstung dem Vermieter/Verkäufer nur zur Kombination mit Miet-/Verkaufsgegenständen übergeben, wenn diese (die kundeneigene Ausrüstung) allen gültigen Normen entspricht. Der Vermieter/Verkäufer trägt keinerlei Verantwortung oder Haftung für vom Kunden mitgebrachte Ausrüstung, oder durch vom Kunden mitgebrachte Ausrüstung entstandene Schäden.

6) Abholung/Rückgabe der Mietausrüstung:

Der Mietvertrag beginnt mit Abholung und Ausfolgung der Mietgegenstände und sind dieselben bis längstens 17:00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages am Verleihort rückzubringen. Die Mietpreise werden auf der Grundlage von einem Kalendertag berechnet, und gelten nur für aufeinanderfolgende Tage. Sollte es der Mieter verabsäumen, die Mietausrüstung fristgerecht zurückzugeben, wird für jeden angefangenen Tag, den die Mietausrüstung ausständig ist, die Gebühr für einen weiteren Miettag, zum jeweiligen Tagessatz in Rechnung gestellt. Für eine vorzeitige Rückgabe wird kein Ersatz geleistet.

Bei Buchungen/Reservierungen kann das konkret gewünschte Modell nicht garantiert werden, sondern nur ein Modell aus der gebuchten/reservierten Kategorie.

7) Saisonmiete: Eine Saisonmiete ist das vereinbarte Mieten von Mietgegenständen vom Tag der Übergabe bis spätestens dem letzten Tag der Skisaison. Als letzter Tag der Saison ist der letzte Betriebstag der Lifte des Winterbetriebs der Stuhleck Bergbahnen GmbH im Skigebiet Stuhleck festgelegt. Der Tag der Übergabe von Mietgegenständen hat keine Auswirkung auf den Saisonmietepreis. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände hat ebenfalls keine Auswirkungen auf den Saisonmietepreis. Die Saisonmiete ist somit als Pauschale anzusehen, der Preis richtet sich nicht nach der tatsächlichen Mietdauer. Um die Sicherheit und Funktionalität der Mietgegenstände über einen längeren Zeitraum zu erhalten, ist der Mieter verpflichtet, alle Mietgegenstände spätestens nach 15 Nutzungstagen beim Vermieter überprüfen zu lassen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach oder werden die maximal zulässigen 15 Nutzungstage überschritten, ist die Sicherheit und Funktionalität der Mietgegenstände nicht mehr gewährleistet, und für den Vermieter entfällt jegliche Haftung und Verantwortung.

8) Nutzungsbedingungen: Die Mietgegenstände sind lediglich auf den offiziellen und freigegebenen Skipisten zu verwenden, ein Befahren unwegsamen Geländes oder Straßen ist wegen der damit verbundenen Gefahr für den Mieter, dritter Personen und Gefahr der Sachbeschädigung der Mietgegenstände ausdrücklich verboten.

9) Haftung: Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden an den Mietgegenständen und auch bei Diebstahl. Bei einem Verlust oder bei Schäden ist jeweils der Zeitwert zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind; ein normaler Verschleiß am Mietobjekt löst keine Haftungsfolgen oder Schadenersatzansprüche des Vermieters aus. Der Kunde hat daher dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Bei Zuwiderhandlungen gegen die auferlegten Verwahrungspflichten haftet der Kunde für den Zeitwert. Der Mieter erklärt weiters, über geeignete skifahrerische Kenntnisse zu verfügen, sodass ihm das Befahren der von ihm gewählten Hänge jederzeit möglich ist und erklärt der Mieter auch, das angemietete Material für angemessen und angebracht seinen skifahrerischen Künsten zu erachten.

10) Bruch- und Diebstahlschutz: Bei Inanspruchnahme des Bruch- und Diebstahlschutzes übernimmt der Vermieter die ihm entstandenen Kosten durch Beschädigung oder Diebstahl der Mietgegenstände. Ausgenommen davon sind mutwillige Beschädigungen. Im Fall eines Diebstahls ist innerhalb von 24 Stunden die Vorlage einer polizeilichen Anzeige durch den Mieter beim Vermieter erforderlich, bei Nichtvorlage hat der Mieter dem Vermieter den Zeitwert der betroffenen Mietgegenstände zu ersetzen.

Der Bruch und Diebstahlschutz kann ausschließlich im Zuge des Verleihvorganges in Anspruch genommen werden, nach Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter ist keine Inanspruchnahme mehr möglich.

11) Onlinebuchung: Erfolgt eine Buchung von Mietgegenständen online, so stimmt der Mieter mit seiner Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch der elektronischen Rechnungsübermittlung via E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, sowie dem auf der Buchungswebsite ersichtlichen Widerrufsrecht und der ebendort angeführten Datenschutzerklärung zu.

12) Gerichtsstand: Ausdrücklich wird unter den Vertragspartnern der Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag vereinbart.

Skischule Stuhleck-Verleih

Inhaberin Andrea Gatschelhofer

Kaltenbachstraße 12a

8684 Spital am Semmering

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